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KRANKENKASSE

​​Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) beim diabetischen Fusssyndrom (DFS)

Sie können eine bestimmte Anzahl (4-6 Behandlungen pro Jahr, je nach Diagnose) podologischer Fussbehandlungen beim DFS mit einer ärztlichen Verordnung über die Grundversicherung der Krankenkassen abrechnen. 

Bitte buchen Sie Ihren Termin nur telefonisch.

Mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung ist für uns eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen über die Ärztekasse möglich. Das heisst:

•  Diagnose A, B oder C wird vom Arzt/der Ärztin angekreuzt.

•  Bei der Unterschrift und des Stempels des Arztes/der Ärztin ist die ZSR-Nr. und die GLN aufgeführt.

•  Die Verordnung muss für jedes Kalenderjahr neu ausgestellt werden.

Bitte nehmen Sie Ihre Krankenkassenkarte zur ersten Konsultation mit. Wenn Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, dann ebenfalls eine aktuelle Medikamentenliste. 

 

Verordnungsformular für Ärzte/Ärztinnen zum herunterladen

Bitte teilen Sie uns möglichst frühzeitig telefonisch mit, falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können.

Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.  

Kostendeckung Grundversicherung

Eine podologische Behandlung ist (ausgenommen bei einem DFS) grundsätzlich keine Pflichtleistung der Krankenkassen.

Zusatzversicherung 

Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Vergütungen. Je nach Zusatzversicherung werden 0 - 90% der Kosten einer podologischer Fussbehandlung übernommen. Wir stellen Ihnen gerne eine Quittung aus, welche Sie nach der Bar- oder Kartenzahlung Ihrer entsprechenden Zusatzversicherung zusenden können. 

Podologie Buchenhof AG

J. Bühler - dipl. Podologin HF

Industriestrasse 12

6210 Sursee

Email: info(at)podologiebuchenhof.ch

Tel: 041 920 16 40

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch            07.30 - 18.00

Donnerstag - Freitag        07.30 - 17.00

Samstag                                   auf Anfrage

Termine, die weniger als 24h im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden in Rechnung gestellt.  

Mitglied im schweizerischen

Podologenverband

Ausbildungsbetrieb

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Lehrbetrieb

Barriere frei

Rollstuhlgängigkeitü

ZSR: T625103

GLN: 7601001545038

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